Zielgruppe:
Bewerben können sich gemeinnützige Einrichtungen mit Projekten, die sich in den Bereichen:
- Bildung und Erziehung
- Jugend und Familie
- Kunst und Kultur
- Wissenschaft und Forschung
- Umwelt- und Naturschutz
- Landschafts- und Denkmalschutz
- Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
- Sport
- Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz
- Offentliches Gesundheitswesen und Behinderte
- Völkerverständigung
- Demokratisches Staatswesen
- Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke i. S. d. § 52 AO
in Stadt und Landkreis Bayreuth engagieren. Die Einrichtung, die sich um den Förderpreis bewirbt, muss innerhalb der Region ansässig sein. Das Tätigkeitsgebiet der Einrichtung muss nicht auf die Region begrenzt sein. Es können sich Einrichtungen mit neuen oder bereits bestehenden Projekten bewerben.