Nachrangrisiko
Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz werden Ansprüche aus Nachrangigen Vermögensbriefen erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Raiffeisenbank Fränkische Schweiz eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Beide haben, als institutsbezogene Sicherungssystem, die Aufgabe drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu beheben bzw. abzuwenden (Institutsschutz). Alle an diesem Sicherungssystem angeschlossenen Institute unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.