Die Zahl der Arbeitsunfälle nahm im Jahr 2015 weiter ab. Dieser Erfolg zeigt, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz ernst zu nehmen ist. Bei Arbeitsunfällen müssen Arbeitgeber und Betroffene im akuten Notfall wissen, was zu tun ist.
Arbeitsschutz vermindert Arbeitsunfälle
Vorschriften und aktuelle Zahlen zu Unfällen im Betrieb
Gesetze und Hilfestellungen
Guter Arbeitsschutz lohnt sich. Wenn die Arbeitnehmer in einem sicheren Umfeld arbeiten, sinken die Kosten für das Unternehmen, weil weniger Mitarbeiter ausfallen und das Tagesgeschäft nicht gestört wird. Unternehmer sind dazu verpflichtet, bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie die Erste Hilfe im Betrieb zu organisieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert darüber, wie Betriebe Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz vermeiden können. Auch die Berufsgenossenschaften beraten dabei, wie die notwendigen Sicherheitsvorschriften umgesetzt werden können.
Arbeitsschutz unterliegt vielen Bestimmungen
Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen gehört, dass es in bestimmten Betrieben einen Betriebsarzt gibt. Ob das notwendig ist, richtet sich nach der Größe des Unternehmens und den dortigen speziellen Unfallgefahren. Ein weiteres Kriterium ist, wie sich die Belegschaft zusammensetzt – ob zum Beispiel sehr viele Jugendliche dort arbeiten. Außerdem müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzausschuss einrichten und einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Diese Aufgaben übernehmen die Beschäftigten selbst, nachdem sie eine entsprechende Ausbildung erhalten haben.
Ersthelfer am Arbeitsplatz
Im Ernstfall ist es besonders wichtig, ausgebildete Ersthelfer am Arbeitsplatz zu haben. Das Arbeitsschutzgesetz legt Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten fest. Der Arbeitgeber bestimmt die Mitarbeiter, die für diese Aufgaben Ansprechpartner sind. Dabei muss die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der sogenannten Ersthelfer in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den Gefahren stehen. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitgestellt und regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit überprüft werden. Jede Erste-Hilfe-Leistung muss außerdem dokumentiert und fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden.
Aufgaben des Arbeitgebers im Notfall
Ein Unfall gilt als Arbeitsunfall, wenn er während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle passiert. Führt der Unfall dazu, dass der Beschäftigte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse innerhalb von drei Tagen informieren. Schwere Unfälle, Massenunfälle oder Unfälle mit Todesfolge müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger sofort vom Arbeitgeber gemeldet werden.
Der Arbeitgeber muss informieren
Der Betrieb muss die Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger, also die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse senden. Falls es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, erhält dieser ebenfalls ein Exemplar. Auch der verunglückte Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber eine Kopie. Bei Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegen, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde – zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt oder das Staatliche Amt für Arbeitsschutz – zu senden. Dies ist zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Betrieben der Fall, die Arbeitnehmer beschäftigen.
Darauf muss der betroffene Arbeitnehmer achten
Arbeitnehmer, die nach einem Arbeitsunfall noch selbst zum Arzt gehen können, sollten sofort einen Durchgangsarzt aufsuchen. Bei einem Arbeitsunfall sorgt die gesetzliche Unfallversicherung und nicht die reguläre Krankenversicherung für die Versorgung. Daher ist ein Durchgangsarzt die richtige Adresse, um das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren durchzuführen. Das Leistungsspektrum dort ist unter Umständen breiter als bei einer Behandlung über die Krankenkasse. Müssen Beschäftigte nach einem Unfall mit dem Krankenwagen transportiert werden, sollten sie im Krankenhaus angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Arbeitsunfälle nehmen weiter ab
Die Zahl der Arbeitsunfälle nahm im ersten Halbjahr 2015 weiter ab. Laut den Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 430.939 auf 420.447. Dabei endeten 200 der Arbeitsunfälle tödlich. Das sind zehn Fälle weniger als im Vorjahr.
Wegeunfälle stagnieren
Ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall, der auf dem Weg zur oder von einer unfallversicherten Tätigkeit passiert. Die Anzahl der Wegeunfälle blieb mit 87.070 in der ersten Hälfte des Jahres 2015 nahezu konstant. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der tödlichen Unfälle auf dem Arbeitsweg um 19 auf insgesamt 140 Fälle.
Niedrige Beitragssätze
Der Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften ist auf ein Allzeit-Tief gesunken. Noch nie mussten Unternehmen einen so geringen Anteil der Lohnsumme für die Versicherung ihrer Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zahlen. Grund dafür sind die hohe Beschäftigungszahl und die anhaltenden Erfolge im Arbeitsschutz. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren 2015 im Jahresdurchschnitt rund 43 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Mit einem Zuwachs von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist das der höchste Stand seit der Wiedervereinigung. Zu der hohen Zahl tragen die gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte bei.
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Zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2016.